Bio-Flüssiggas von Rath
Die Zukunft der Energieversorgung
Bio-Flüssiggas, insbesondere in Form von Bio-Propan, stellt die nachhaltige und ressourcenschonende Alternative zu konventionellem Flüssiggas dar. Es bietet nicht nur eine erhebliche Reduktion der CO₂-Emissionen, sondern bringt auch dieselbe Flexibilität und Effizienz wie herkömmliches Flüssiggas mit – jedoch mit einem deutlich größeren Umweltvorteil.
Nachhaltigkeit und CO₂-Reduktion
Bio-Flüssiggas spart im Vergleich zu konventionellem Flüssiggas bis zu 90% der CO₂-Emissionen ein. Diese erhebliche Reduktion trägt entscheidend zum Klimaschutz bei und unterstützt die globalen Klimaziele. Durch den Einsatz von Bio-Flüssiggas leisten Sie einen direkten Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase und unterstützen eine umweltschonende Energieversorgung.
Flexibilität und Effizienz
Neben der größeren Umweltfreundlichkeit bietet Bio-Flüssiggas dieselbe Flexibilität und die gleichen positiven Produkteigenschaften wie herkömmliches Flüssiggas. Es eignet sich hervorragend zum Heizen, Kochen und für andere Anwendungen und sorgt dabei für eine hohe Effizienz. Dies macht es zu einer praktischen und effektiven Lösung für die moderne Energieversorgung.
Beitrag zum Klimaschutz
Mit Bio-Flüssiggas können Sie aktiv zum Klimaschutz beitragen. Die umweltschonende Wärmeversorgung bildet die Basis für die Erreichung der Klimaziele, die Deutschland bis zum Jahr 2050 erreichen möchte. In ländlichen Regionen, wo keine Erdgasversorgung verfügbar ist, bleibt Flüssiggas eine bezahlbare und umweltfreundliche Alternative zur Ölheizung.
Bio-Flüssiggas
und das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit der Anerkennung von Bio-Flüssiggas als regenerativer Energieträger im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Umstieg auf diese umweltfreundliche Energiequelle besonders attraktiv. Bio-Flüssiggas, auch bekannt als Bio-LPG oder biogenes Flüssiggas, bietet zahlreiche Vorteile und Flexibilität, die es zu einer wertvollen Option für die Erfüllung der GEG-Anforderungen machen.
Regenerativer Energieträger im GEG
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Bio-Flüssiggas wird im GEG als erneuerbarer Energieträger anerkannt, was bedeutet, dass es nicht zwingend zusätzliche Technologien wie Solaranlagen benötigt, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Chemische Identität und Nutzung: Bio-Flüssiggas ist chemisch identisch mit konventionellem Flüssiggas, was bedeutet, dass es problemlos in bestehenden Flüssiggasanlagen verwendet werden kann. Dies umfasst Gasbrennwert-Thermen, Hallenheizungen, Blockheizkraftwerke sowie Anwendungen als Autogas und Staplergas. Die Umstellung auf Bio-Flüssiggas ist somit einfach und erfordert keine Anpassungen an bestehenden Heizsystemen.
Zukünftige Anforderungen und Übergangsregelungen
Das GEG sieht vor, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent Bio-Flüssiggas verwendet werden müssen, ab 2035 steigt der Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit reinem erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.
Baden-Württemberg als Vorreiter: Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die Nutzung von Bio-Flüssiggas für den Gebäudebestand anerkannt, um die 15-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch zu erfüllen. Dies zeigt, wie Bio-Flüssiggas speziell im ländlichen Raum eine bedeutende Rolle in der Energie- und Wärmewende spielen kann.
Vorteile von Bio-Flüssiggas
Bio-Flüssiggas wird aus biogenen Reststoffen und Abfällen hergestellt. Der Einsatz von Bio-Flüssiggas ermöglicht eine Reduktion der CO₂-Emissionen um bis zu 90 Prozent, was einem Effekt vergleichbar mit einer vollständigen Modernisierung der Gebäudehülle entspricht.
Klimaschutzeffekt: Durch den Einsatz von Bio-Flüssiggas können sofort signifikante CO₂-Einsparungen erzielt werden. Dies macht es zu einem wertvollen Bestandteil der nachhaltigen Energienutzung und der Erreichung der Klimaziele.
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