Um die Sicherheit von Flüssiggasanlagen dauerhaft zu gewährleisten, müssen regelmäßig verschiedene wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden. Für Ihre Sicherheit sorgt unser Serviceteam, welches die anstehenden Prüfungen pünktlich und fachgerecht druchführt.

Prüfungen

Prüfung vor Inbetriebnahme

Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Flüssiggas-Lagerbehälter, sowie die Rohrleitung von einer unserer befähigten Person überprüft und dokumentiert werden.

  • Korrekte Aufstellung des Lagerbehälters
  • Montage der Rohrleitung
  • Festigkeit und Dichtheit der Rohrleitung

Äußere Prüfung

Die Äußere Prüfung ist eine wiederkehrende Prüfung, welche alle zwei Jahre durchgeführt werden muss.

  • Aufstellung des Lagerbehälters

  • Zustand des Lagerbehälters

Innere Prüfung

Die Innere Prüfung ist eine wiederkehrende Prüfung, welche alle zehn Jahre durchgeführt werden muss.

  • Aufstellung des Lagerbehälters

  • Zustand des Lagerbehälters
  • Zustand der Tank-Armaturen
  • Funktion sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • Isolation des Lagerbehälters (nur bei Erdgedeckten Lagerbehältern)

Rohrleitungsprüfung

Die Rohrleitungsprüfung ist ebenfalls eine wiederkehrende Prüfung, welche alle zehn Jahre durchgeführt werden muss. In der Regel wird diese zusammen mit der Inneren Prüfung erledigt. (Bei gewerblich genutzten Anlagen alle vier Jahre)

  • Äußere Beschädigungen

  • Dichtheit
  • Festigkeit

Einmalige sonstige Prüfungen

  • Nach wesentlichen Veränderungen der Flüssiggasanlage

  • Nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Betriebssicherheit beeinflussen

  • Vor einer erneuten Inbetriebnahme nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr

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